Die ärztlich verordnete Therapie für Privatpatienten erfolgt gemäß Patientenrechtegesetz nach anerkanntem, fachlichen Standard.
Mit Behandlungsvertrag verpflichtet sich der Patient zur Zahlung der Vergütung für die erbrachten Leistungen.
Über die Höhe der Kostenübernahme für die Behandlungen für Privatpatienten oder den Patienten mit privater Zusatzversicherung entscheidet der persönliche Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse.
Behandlungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten sind nur als Selbstzahler möglich und werden privat liquidiert.